In Zeiten klimatischer Erwärmung und eines verstärkten Augenmerks auf alternative nicht fossile Energieversorgung von Gebäuden ist immer häufiger die Errichtung (haus)technischer Anlagen auch aus baurechtlicher Sicht von Bedeutung. Dabei ergeben sich Fragen zur Abgrenzung, ab wann eine Bewilligungspflicht gegeben ist bzw ob eine Rechtssicherheit für vermeintlich rechtskonform errichtete Anlagen besteht.

