Die Digitalisierung, besonders aber BIM nehmen allmählich Fahrt auf, ohne allerdings für die Mehrleistungen einen genau bezifferbaren Honorarbetrag und dessen Herleitung zu benennen. Der OGH judiziert, dass das Recht an und für sich keinen gerechten Preis verlangt!
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

