Der OGH verwendet seit geraumer Zeit den Begriff „technischer Schulterschluss“ für vertragliche Kooperationspflichten von unabhängig voneinander tätigen Werkunternehmern. Der vorliegende Beitrag behandelt die Grundsätze dieser Judikatur, konkrete Fälle aus der Rechtsprechung sowie Stellungnahmen der Literatur.
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