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Rechtsfragen zur Vier-Tage-Woche in der ­Bauwirtschaft

SteuerrechtAufsatzChristoph Wiesingerbau-aktuell 2020, 43 - 46 Heft 1 v. 15.1.2020

Bereits seit 1. 5. 2019 ist auch im Bauhauptgewerbe die Vier-Tage-Woche (in diesem Fall durch kollektivvertragliche Ermächtigung) zulässig. Insbesondere bei Ansprüchen, die nach Arbeitstagen berechnet werden, stellen sich hier besondere Rechtsfragen.

Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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