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Der Gesamtzuschlag nach der ÖNORM B 2061 - Ein sonderbares Konstrukt

BaurechtAufsatzUniv.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Andreas Kropik, Dipl.-Ing. Jacqueline Raabbau-aktuell 2018, 223 - 229 Heft 6 v. 14.12.2018

Normen: Punkt 6.1 ÖNORM B 2061; Punkt 3.21 ÖNORM B 2061

Schlagwörter:

Kalkulationsvereinfachung; Berechnungskonzept; Geschäftsgemeinkosten; Umsatz; Prozentsätze; Bauzinsen; Gewinn; Staffelrechnung; Selbstkosten; Gesamtzuschlag; Kalkulationsformblätter; Preisgrundlagen

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