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Die befristete Baulandwidmung in Vorarlberg

GemeinderechtAufsatzDr. Stefan Lampertbau-aktuell 2018, 102 - 107 Heft 3 v. 29.6.2018

Normen: § 14 Abs 9 Vlbg RPIG; § 12 Abs 3 lit a Vlbg RPIG; § 58 Vlbg RPIG; § 27 Abs 3 NÖ ROG

Schlagwörter:

Baulandhortung; Verteuerung; Wertanlage; Siedlungsgebiete; Verdichtungszonen; Entwicklungskonzept; Flächenwidmungsplan; Befristung; Vertrauensschutz; Gestaltungsspielraum; Unternehmer; Vorbehaltsflächen; Entschädigungsanspruch; Rechtssicherheit

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