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Neue Regelungen zur Teilzeit - bzw fallweisen Beschäftigung im BUAG ab 1.1.2018

ArbeitsrechtAufsatzMag. Rita Medekbau-aktuell 2018, 41 - 43 Heft 1 v. 10.2.2018

Normen: BGBl I 2017/114; § 22 Abs 2 a BUAG; § 25 Abs 5 a BUAG

Schlagwörter:

Meldebestimmungen; Anpassung; Mehrarbeitszeiten; Zuschlagsberechnung; Teilzeitbeschäftigte; flexible Arbeitszeit; Durchrechnungszeitraum; Arbeitsintervalle; Kontrollen

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