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Verteilung der Beweislast bei vom Auftraggeber angeordneten oder gewünschten Leistungsänderungen

BaurechtAufsatzBmstr.Dipl.-Ing.(FH) Dr. Thomas Anderlbau-aktuell 2018, 20 - 25 Heft 1 v. 10.2.2018

Normen: ÖNORM B 2110; Punkt 7.3.1 ÖNORM B 2110; Punkt 7.1 ÖNORM B 2110; Punkt 7.4.3 ÖNORM B 2110; Punkt 7.4.2 ÖNORM B 2110

Schlagwörter:

Leistungsänderungsrecht; Entscheidungsfreiheit; Beweislast; Auftragnehmer; Anspruchsverlust; Kostensteigerung; Qualitätsverbesserung; Zusatzvertrag; Bauzeitverlängerung

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