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Das trickreiche Vermeiden von Gewährleistungsarbeiten - Ein neuer Anwendungsbereich für § 1170b ABGB?

BaurechtAufsatzMMag.Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.bau-aktuell 2017, 33 - 34 Heft 1 v. 11.2.2017

Entscheidung: OGH 27.9.2016, 1 Ob 107/16s

Normen: § 1170 b ABGB; § 1168 ABGB

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