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Begründung des Vorbehalts bei Korrektur der Schlussrechnung

Aus der aktuellen RechtsprechungBaurechtbau-aktuell 2016/13bau-aktuell 2016, 188 Heft 5 v. 14.10.2016

Entscheidung: OGH 24.6.2016, 9 Ob 4/16b

Normen: Punkt 8.4.2. ÖNORM B 2110

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