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Erschwernisse infolge gewöhnlicher Witterungsverhältnisse

BaurechtAufsatzDipl. Ing. Friedrich Effenberger, Dipl.-Ing. Dr. techn. Ingo Heegemannbau-aktuell 2016, 91 - 98 Heft 3 v. 18.6.2016

Normen: ÖNORM B 2110; ÖNORM B 2118; ÖNORM B 2209-1; ÖNORM B 3610; ÖNORM B 3692

Schlagwörter:

Werkvertrag; Bau; Erschwernisse bei Bauprojekt; Erschwernisse aufgrund gewöhnlicher Witterungsverhältnisse; Erschwernisse aufgrund ungewöhnlicher Witterungsverhältnisse; Hitze; Produktivitätsabfall aufgrund hoher Temperaturen; Minderleistung; Abgeltung Minderleistung; witterungsbedingte Leistungsabweichung

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