Längst nicht mehr Kür – basierend auf dem Green Deal der EU ist sie Pflicht: die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab dem kommenden Jahr ist der Aufsichtsrat verpflichtet, nicht nur die eingereichten Daten auf deren Vorhandensein zu prüfen. Darüber hinaus hat das Gremium nun auch deren inhaltliche Aussagekraft und Übereinstimmung mit der tatsächlichen Unternehmenssituation zu bewerten. Gar nicht so einfach, meint Ökonomin Prof. Dr. Julia Lackmann und weiß, wovon sie spricht. Nicht nur in Praxis und Lehre sowie im Bereich Finance ist die ESG-Pionierin zu Hause. Virtuos bewegt sie sich auch auf dem weiten Feld der People-Planet-Profit-Themen Soziales, Umwelt und Unternehmensführung. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Unternehmen ESG-Risiken managen und langfristige Wertschöpfung sichern können. Eine Lektüreempfehlung für Aufsichtsräte, die den Green Deal der EU nicht als Fassadenkunst verstehen und statt Bock lieber Gärtner sein möchten.

