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Die neue „virtuelle Hauptversammlung“ in Österreich

SteuerrechtAufsatzJosef BaumüllerAufsichtsrat-aktuell 2023, 200 - 206 Heft 5 v. 15.10.2023

Am 13. 7. 2023 genehmigte der Bundesrat das neue Gesetz zur Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG). Damit wird es bestimmten Gesellschaften ermöglicht, darüber zu entscheiden, ob sie ihre Gesellschafterversammlungen künftig in Präsenz, virtuell oder hybrid durchführen möchten. Dieses Gesetz überführt eine Regelung in das Dauerrecht, die in Folge der Corona-Krise in Kraft gesetzt wurde; die Überführung war jedoch zuletzt äußerst umstritten und führte zu kontroversen Beiträgen vonseiten der Proponenten wie der Opponenten. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es daher, diese Hintergründe und Inhalte der Neuregelung darzustellen und anschließend einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Hieraus resultiert Handlungsbedarf für alle in einer Hauptversammlung involvierten Seiten.

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