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Dokumentationspflichten des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers – If It Is Not Documented, It Is Not Done!

SteuerrechtAufsatzUlrich KraßnigAufsichtsrat-aktuell 2022, 127 - 130 Heft 4 v. 15.8.2022

Im Zuge von spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen haben Aufsichtsräte und Abschlussprüfer regelmäßig alle Hände voll zu tun, die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Dabei ist im Vorfeld eine Dokumentation lege artis der Grundlagen von getroffenen Entscheidungen unerlässlich. Vor diesem Hintergrund befasst sich dieser Beitrag mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation der Tätigkeit des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers.

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