Der Stifter kann durch Gründung einer Privatstiftung zumindest für eine gewisse Zeit verhindern, dass sein Vermögen nach seinem Tod unter seinen Nachkommen aufgeteilt wird und letztlich zerfällt. Die Privatstiftung endet allerdings nach 100 – höchstens 200 – Jahren. Dann hört das Vermögen auf, unabhängig zu sein. Es fällt an den oder die „Letztbegünstigten“. Aber was hat zu geschehen, wenn der Stiftungszweck bereits vorher nicht mehr erreicht werden kann? Der OGH hat dazu unlängst Stellung genommen.

