Im Frauen.Management.Report.2022 der Arbeiterkammer Wien zeigt sich einmal mehr die Wirksamkeit von Geschlechterquoten: Während der Frauenanteil in den quotenerfassten Aufsichtsräten der Börsenunternehmen in Österreich aktuell 35 % erreicht, scheint das niedrige Niveau von acht Prozent bei den nicht quotenpflichtigen Vorständen einzementiert. Der Aufsichtsrat ist hier in der Verantwortung und muss bei der Bestellung von Vorständen verstärkt auf Diversität achten, was das Geschlecht betrifft, aber auch bezugnehmend auf Aspekte wie Alter oder Berufs- und Bildungshintergrund. Die EU-Richtlinie zu Frauen in Aufsichtsräten, die im Juni 2022 beschlossen werden dürfte, könnte hierzulande als Türöffner fungieren. Österreich sollte die nationale Umsetzung bestmöglich nützen, um die erforderliche Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechts voranzutreiben. Nur mit einer verbindlichen Quote für Vorstände und weiteren normativen Neuerungen wie Anspruch auf Mandatspause bei Mutterschutz und Eltern- oder Pflegekarenz wird es gelingen, Frauenkarrieren bis in den Vorstand zu ermöglichen.

