Nebenabsprachen im Rahmen von Koalitionsvereinbarungen zur Vergabe von Spitzenpositionen im öffentlichen Bereich an parteinahe, wenig kompetente Günstlinge sind offenbar gang und gäbe und machen deutlich, wie sich Koalitionsparteien regelmäßig die Republik aufteilen. Das ist nicht hinzunehmen, zumal damit auf höchster Ebene gegen geltendes Recht verstoßen wird. Die vorliegende rechtliche Analyse, die sich im Wesentlichen auf Postenbesetzungen bei Unternehmen mit Staatsbeteiligung konzentriert, zeigt auf, dass es sich dabei konkret um institutionalisierte personalpolitische Korruption (konkret um Untreue und Amtsmissbrauch) handelt, indem verschiedene zu erörternde Materiengesetze vorsätzlich mit Füßen getreten werden.

