Immer wieder kommt es bei der Auswahl des Abschlussprüfers bei öffentlichen Unternehmen zu willkürlichen Entscheidungen, die im Verdacht stehen, den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue zu erfüllen. Obwohl der Rechnungshof diese Vorgehensweise in der Vergangenheit bereits mehrmals festgestellt hat und sich auch wissenschaftliche Beiträge in der jüngeren Vergangenheit damit kritisch befasst haben, offenbart die Praxis, dass Besserung nicht in Sicht ist.

