Korrespondierend zur Konzernleitungsverantwortung des Vorstands besteht die Konzernüberwachungsverantwortung des Aufsichtsrats. Dies hat der OGH in seiner Entscheidung zu 6 Ob 209/20h bestätigt. Der Autor Arno Zimmermann diskutiert in seinem Beitrag in ecolex 2021, 744, anhand der höchstgerichtlichen Entscheidung die Anforderungen an Vorstand und Aufsichtsrat in Konzernsachverhalten.

