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Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung – eine neue Verantwortung für Vorstand und Aufsichtsrat

SteuerrechtAufsatzJosef BaumüllerAufsichtsrat-aktuell 2021, 133 - 136 Heft 4 v. 15.8.2021

Am 21. 4. 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Mit dieser Richtlinie sollen ab dem Geschäftsjahr 2023 die bisherigen Berichtspflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung durch eine neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung ersetzt werden. Neben den inhaltlichen Erweiterungen der Vorgaben steht dabei ein gesteigerter Anspruch an den Governance-Rahmen im Fokus. Dieser Beitrag widmet sich ausgewählten Aspekten hiervon in kompakter Form.

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