Am 22. 2. 2021 wurde der Ministerialentwurf zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG) veröffentlicht. Mit diesem Gesetz setzt der Gesetzgeber die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenzen (Restrukturierungsrichtlinie; RIRL) um. Mit dem RIRL-UG soll es zur Einführung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens für in finanzielle Schwierigkeiten geratene Unternehmen kommen, mit dem Insolvenzen abgewendet werden sollen.

