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Spar gegen dm – die Zweite

RechtsprechungSteuerrechtJohannes Peter GruberAufsichtsrat-aktuell 2021, 125 - 126 Heft 3 v. 15.6.2021

Die dm-Holding ist (mittelbare) Hauptgesellschafterin (68 %) von dm Österreich und hat nun erneut mit dem Mitgesellschafter Spar (32 %) über Gesellschafterbeschlüsse, dieses Mal aus dem Jahr 2017, gestritten. Nach dem Sieg von Spar im ersten Verfahren reichte es jetzt nur für einen Teilsieg: Die dm-Holding hat das von Spar entsendete Mitglied des Aufsichtsrats zu Unrecht abberufen und damit gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstoßen. Die ebenfalls angefochtenen Gesellschafterbeschlüsse bleiben aber aufrecht.

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