Das 3. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/23) räumt ua den Vorteil einer steuerfreien Corona-Prämie für Arbeitnehmer ein. Mit Blick auf das Jahresende stellt sich aus Cashflow-Perspektive für manche Unternehmen die Frage, ob die steuerfreie Auszahlung auch im Jahr 2021 erfolgen kann.
Abstract aus Aufsichtsrat aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

