Die Stiftungserklärung ist sozusagen die „Verfassung“ der Privatstiftung. Sie kann nach dem Tod des Stifters nicht mehr geändert werden. Es gibt allerdings eine gesetzliche Sonderregelung für Notfälle. Die neueste Entscheidung des OGH zum Privatstiftungsrecht enthält dazu nähere Erläuterungen.
Abstract aus Aufsichtsrat aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

