Das Gesetz geht für die Sitzung und Versammlung von Kollegialorganen, somit insbesondere von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungen und Geschäftsführungsgremien, von der Präsenzversammlung aus. COVID-19 hat uns gezeigt, dass dies von einem auf den anderen Tag nicht mehr möglich sein kann. Die technischen Möglichkeiten haben sich während der letzten zwei Jahrzehnte gut herausgebildet. Durchgängige gesetzliche Grundlagen fehlten aber bisher. Die COVID-Pandemie gab den Anstoß, virtuelle Versammlungen im breiten Maß nunmehr für alle Gesellschaftsformen – zumindest für die Zeit der COVID-Schutzmaßnahmen und der Einschränkung persönlicher Treffen und der Reisetätigkeit – gesetzlich ausdrücklich zuzulassen. Die gesetzlichen Grundlagen sind mit 31. 12. 2020 befristet.

