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Die Wahrnehmung – eine wesentliche Fähigkeit für Aufsichtsräte

SteuerrechtAufsatzNorbert ObermayrAufsichtsrat-aktuell 2020, 22 - 27 Heft 2 v. 15.4.2020

Wahrnehmungen hat jeder Mensch! Warum darüber nachdenken? Weil Wahrnehmungen auf Sinneserlebnissen beruhen und subjektiv sind; sie hängen ganz entscheidend von der involvierten Person ab. Aufsichtsräte entnehmen ihre Wahrnehmungen häufig aus der Kommunikation. Was sind die Interessen des Senders, was die Erwartungen des Empfängers? Allein schon darin liegen die Quellen von Wahrnehmungsverzerrungen. Diese zu erkennen und damit Objektivität in die Wahrnehmung zu bringen ist eine wesentliche Fähigkeit von Aufsichtsräten. Um das wirtschaftliche Verhalten von Menschen zu verstehen, muss man ein realistisches Menschenbild haben. Denn Wirtschaften beruht auf Verhalten.

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