Valentin Obergruber und Ulrich Torggler untersuchen in ihrem Beitrag in RdW 2019, 811 anhand eines aktuellen BGH-Urteils die Anforderungen, die an eine Ressortverteilung für GmbH-Geschäftsführer gestellt werden. Während die Ressortverteilung zwar primär den Gesellschaftern obliege, könnten auch die Geschäftsführer nach herrschender Meinung in dem von Gesetz und Gesellschaftern vorgegebenen Rahmen durch einstimmigen Beschluss aller Geschäftsführer eine solche beschließen.

