Werden falsche oder irreführende Nachrichten über soziale Medien (wie beispielsweise Twitter) verbreitet, kann dadurch der Tatbestand der Marktmanipulation erfüllt werden. Dieser Beitrag untersucht, welche Pflichten den Aufsichtsrat in Bezug auf „zwitschernde“ Vorstandsmitglieder treffen.
Abstract aus Aufsichtsrat aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

