Bei Kapitalgesellschaften gilt das Verbot der Einlagenrückgewähr. Dieses Verbot kann nicht durch Zwischenschaltung einer Privatstiftung unterlaufen werden. Verträge, die gegen dieses Verbot verstoßen, sind absolut nichtig. Sie können auch nicht nachträglich durch Geldleistungen saniert werden. Im konkreten Fall ging es um das Penthouse der Familie Leiner in der Mariahilfer Straße im 7. Wiener Gemeindebezirk.

