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Der Aufsichtsrat trägt Mitverantwortung für die D& O-Versicherung der Gesellschaft

GesellschaftsrechtAufsatzDr. Christina SchwarzerAufsichtsrat-aktuell 2013, 23 - 26 Heft 3 v. 1.6.2013

Normen: § 84 AktG

Schlagwörter:

Organ-; Manager-; Haftpflichtversicherung; Aufsichtsrat; Mitverantwortung; D& O-; Versicherung; Gesellschaft; Directors-and-Officers-; Schadenersatzansprüche; Haftung; Vermögensschaden; Unternehmensorgane; Aktionärsinteressen; schuldhafte Pflichtverstöße; Corporate Governance; Compliance; Außenansprüche; Innenansprüche; Vorstandsmitglieder; claims-made-Prinzip; Unternehmenspolizzen; Anspruchserhebungsprinzip;

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