§ 75 AKtG
Gruber erhebt mit seinem Beitrag die Abberufung des Vorstands einer AG zum zentralen Element und betont dabei die jüngste Entscheidung des OGH zu 6 Ob 83/12t, die in Hinblick auf das Vorliegen wichtiger Gründe scharf zwischen privaten und dienstlichen Angelegenheiten differenziert.

