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Von der Hauptversammlung in den Gerichtssaal

GesellschaftsrechtAufsatzMMag. Dr. Christopher Schrank, RAAufsichtsrat-aktuell 2011, 10 - 12 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Schrank widmet sich im vorliegenden Beitrag im Wesentlichen der für Aufsichtsräte geltenden Strafbestimmung des § 255 AktG iZm der Erteilung nicht korrekter Informationen über die Gesellschaft.

Rechtsgrundlagen: § 255 AktG; § 272 UGB; § 122 GmbHG; § 7 StGB

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