Gruber informiert im vorliegenden Beitrag über eine Entscheidung des OGH aus dem Oktober 2010, in der das Höchstgericht befand, ob die Pfändung des Widerrufsrechts des Stifters zulässig ist. Können auch die Rechte des Stifters als Begünstigter gepfändet werden?
OGH 13.10.2010, 3 Ob 139/10b; OGH 26.4.2006, 3 Ob 217/05s

