Zusammenfassung: Dr. Raschauer befasst sich in seinem Beitrag mit den im BWG enthaltenen gesetzlichen Regelungen betreffend die Überwachungs- und Gestaltungsauftrag des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Gebahrung und operative Tätigkeit des Kreditinstituts. Dabei geht er va auf die Sonderprüfungen und die Berichtspflicht des Bankprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat näher ein. Abschließend erörtert er, ob die Regelungen des BWG betreffend die Sonderprüfungen Schutzgesetze nach § 1311 ABGB sind.

