Der Autor diskutiert in seinem Beitrag eine Entscheidung des OGH zur Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Aufsichtsrat mit anderen Funktionen im Konzern. Bezieht sich die Unvereinbarkeit nur auf die Gesellschaft, in der der Betroffene Aufsichtsrat ist, und ist demnach eine Beschäftigung in einer Tochtergesellschaft möglich? Es werden Sachverhalt und Entscheidung dargestellt.
OGH 13.3.2008, 6 Ob 34/08f

