Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats bei der Bestellung des Abschlussprüfers nach dem URÄG 2008. Welche Schwierigkeiten könnten sich in der Praxis ergeben? Es wird auf die gesetzlichen Bestimmungen und mögliche Probleme eingegangen und Lösungsansätze geboten.
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