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Verhalten nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat

GesellschaftsrechtDr. Johannes SemlerAufsichtsrat-aktuell 2007, 39 Heft 5 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der Autor stellt dar, wie sich ein ordnungsgemäßes ehemaliges Mitglied eines Aufsichtsrats nach seinem Ausscheiden verhalten könnte. Er geht ua auf Schweigepflicht und Meinungsäußerungen ein.

Schlagwörter:

nachwirkende Treuepflicht; Meinungsäußerung; Schweigepflicht;

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