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Der Finanzexperte im Prüfungssausschuss des Aufsichtsrates

GesellschaftsrechtDr. Robert ReiterAufsichtsrat-aktuell 2005, 9 - 11 Heft 2 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Der Autor bespricht in seinem Aufsatz die Ablösung des Bilanzausschusses ducrh einen Finanzexperten aufgrund des GesRÄG 2005.

Rechtsgrundlagen: GesRÄG 2005; § 92 Abs 4 lit a 3. Satz AktG; SOX; § 125 Abs 1 AktG

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