Begutachtungsentwurf des BMF zu einer Änderung der Sachbezugswerte-VO (BEGUT_CF90D94E_016E_464A_A3F6_F5EF7F08F700).
Im Kalenderjahr 2027 ist ein Sachbezugswert von 0,375 % der Anschaffungskosten des Kfz (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 180 Euro monatlich, anzusetzen.

