Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bezug einer Invaliditätspension sind von ebenso hoher praktischer Bedeutung wie rechtsdogmatischer Signifikanz. Dieser Beitrag beleuchtet praxisrelevante Aspekte des Invaliditätspensionsanspruchs bei geminderter Arbeitsfähigkeit. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Konstellation, dass die sogenannten Verweisungstätigkeiten, die dem gesundheitsbedingten medizinischen Kalkül der betroffenen versicherten Person entsprechen, nicht unmittelbar erreichbar sind. Hierzu werden sowohl die inhaltlichen Grundlagen als auch die widerstreitenden Auffassungen in der Judikatur erörtert, wobei auch auf die Frage des Erfordernisses der Bildung eines verstärkten Senats zur Urteilsfällung eingegangen wird.

