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Rücktritt von Zeitausgleichsvereinbarung wegen Erkrankung nicht zulässig

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2025, 263 - 264 Heft 7 v. 1.7.2025

1. Vorauszuschicken ist, dass dem Feststellungsbegehren kein einseitiger, vom Dienstgeber angeordneter Zeitausgleich zugrunde liegt, sondern eine zwischen den Arbeitsvertragsparteien abgeschlossene Zeitausgleichsvereinbarung.

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