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Umkleide- und Rüstzeit Exekutivbeamter als Dienstzeit

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2025, 475 - 476 Heft 12 v. 1.12.2025

1. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob Vor- und Nachbereitungshandlungen wie das Umkleiden und Ausrüsten eines Exekutivbeamten („Umkleide- und Rüstzeit“) zur Dienstzeit zählen.

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