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Homeoffice: Aufwandersatz, Arbeitszeiterfassung und Versetzung

SteuerrechtAufsatzWolfram HitzASoK 2024, 47 - 57 Heft 2 v. 1.2.2024

Das Homeoffice-Maßnahmenpaket des Jahres 2021 ist mit einer erstmaligen Definition von Homeoffice an sich sowie diversen weiteren Gesetzesänderungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht mit 1. 1. 2021 bzw 1. 4. 2021 in Kraft getreten. Seitens des BMAW wurde eine Evaluierung des Rechtsbestands durchgeführt, um allfällige Änderungsnotwendigkeiten zu identifizieren. Bei Redaktionsschluss war jedoch noch unklar, was genau am Gesetzesbestand geändert werden wird. Ergänzend ergingen in jüngerer Zeit drei höchstgerichtliche Entscheidungen, die sich mit Detailfragen zur Arbeit im Homeoffice auseinandergesetzt haben. Diese – und deren Auswirkung auf die künftige Praxis – werden in der Folge analysiert.

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