Im Falle von Sympathiestreiks wird nicht nur der eigene Kollektivvertragspartner, sondern darüber hinausgehend werden auch Dritte bestreikt. Bezweckt wird üblicherweise eine Stärkung der eigenen Verhandlungsposition. Fraglich ist, ob Sympathiestreiks im österreichischen Recht überhaupt zulässig sind.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.