Arbeitnehmer, die mit Meldungen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beschäftigt sind bzw derartige Verstöße melden, sind in mehrerlei Hinsicht vor Schadenersatzansprüchen oder Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten diesbezüglichen Regelungen geben.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.