Im vorliegenden Fall forderte das Finanzamt von der Mutter die für ihre Tochter bezogene Familienbeihilfe wegen des Überschreitens der maßgeblichen Studienzeiten zurück. Dass die Tochter bereits vor dem Studienbeginn ein Kind bekommen hatte, könne nicht als Hemmungsgrund berücksichtigt werden.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

