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Haftung des Bundes für im Dienst erlittene Verletzungen eines Grundwehrdieners

SteuerrechtAufsatzASoK 2022, 220 Heft 6 v. 1.6.2022

Wird ein Grundwehrdiener im Dienst verletzt, kann sich der Bund nicht darauf berufen, dass ihm die für Arbeitsunfälle bestehende Einschränkung der Haftung des „Dienstgebers“ auf vorsätzliche Schädigungen zugutekommt.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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