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Unfall bei der Aufnahmeprüfung einer Schülerin

SteuerrechtAufsatzASoK 2022, 165 Heft 5 v. 1.5.2022

Verletzt sich eine Schülerin bei der Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für eine andere Schule, kann sich deren Schulerhalter nicht auf die Haftungsbeschränkung für „Schulunfälle“ berufen (OGH 21. 2. 2022, 1 Ob 240/21g).

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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