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Erforderlicher sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Verständigung des Betriebsrats nach § 105 Abs 1 ArbVG und Kündigungserklärung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2022, 155 Heft 4 v. 1.4.2022

1. Zwischen der gemäß § 105 Abs 1 ArbVG erforderlichen Verständigung des Betriebsrats durch den Betriebsinhaber einerseits und der Kündigungserklärung andererseits muss ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Ein solcher Zusammenhang wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn es sich um einen einzigen Kündigungsfall handelt und wenn die Kündigung zum ehest zulässigen Termin oder innerhalb einer Frist von wenigen Wochen ausgesprochen wird.

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