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Keine Erstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers für Kosten eines PCR-Tests vor Aufnahme in die Krankenanstalt

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2022, 118 Heft 3 v. 1.3.2022

1. Unter dem im Gesetz nicht näher definierten Begriff „Anstaltspflege“ wird die durch die Art der Krankheit erforderte, durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingte „einheitliche und unteilbare“ Gesamtleistung der stationären Pflege in einer Krankenanstalt verstanden. Es werden mit den vom Versicherungsträger gezahlten Pflegegebühren grundsätzlich alle Leistungen der Krankenanstalt abgegolten. Die Teilleistungen, die von dieser Abgeltung umfasst sind, sind die Kosten der Unterkunft, der ärztlichen Untersuchung und Behandlung, der Beistellung von allen erforderlichen Heilmitteln, Arzneien usw, der Pflege und Verköstigung.

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